Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Atzinger Consulting GmbH mit ihren Kunden und Auftraggebern.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Diese AGB gelten nicht für Fälle, in denen die Atzinger Consulting GmbH ihrerseits Waren oder Dienstleistungen von Dritten oder dem Auftraggeber bezieht.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Verträge.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Atzinger Consulting GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben stets Vorrang vor diesen AGB.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Kündigungen) bedürfen der Schrift- oder Textform.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote der Atzinger Consulting GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Die Erteilung eines Auftrags durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot.
Die Atzinger Consulting GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Zugang anzunehmen.
Die Annahme kann schriftlich, in Textform oder durch den Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung erfolgen.
§ 3 Termine, Fristen und Höhere Gewalt
Fristen und Termine für die Leistungserbringung sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
Verbindliche Termine verlängern sich angemessen beim Eintritt höherer Gewalt (z. B. Krieg, Pandemien) oder sonstiger von der Atzinger Consulting GmbH nicht zu vertretender Hindernisse (z. B. Ausfall technischer Systeme, unvorhergesehene Betriebsstörungen).
Gleiches gilt für Zeiträume, in denen die Atzinger Consulting GmbH auf erforderliche Mitwirkungshandlungen oder Informationen des Auftraggebers wartet.
Bei unzumutbaren Verzögerungen ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.
Bereits erbrachte Teilleistungen sowie angefallene Auslagen und Aufwendungen sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 4 Leistungserbringung, Gefahrübergang und Annahmeverzug
Die Übermittlung von Arbeitsergebnissen, Berichten, Daten und Dateien erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Absendung bzw. Übergabe an die Transportperson auf den Auftraggeber über.
Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, ist die Atzinger Consulting GmbH berechtigt, den entstandenen Schaden sowie Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Stornierung
Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung als Festpreis/Pauschalpreis oder nach Aufwand auf Basis von Stundensätzen oder Tagessätzen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sämtliche Auslagen und Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Spesen, Unterbringung, Fremdleistungen) werden dem Auftraggeber in voller Höhe (ggf. zzgl. branchenüblichem Aufschlag) weiterberechnet.
Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Leistungserbringung ohne Abzug zahlbar.
Die Atzinger Consulting GmbH ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse auszuführen.
Nimmt der Auftraggeber ohne gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht vor Ausführungsbeginn Abstand vom Auftrag, gelten folgende Stornopauschalen:
Bis 1 Monat vor Ausführungsbeginn: 25 % der vereinbarten Netto-Vergütung.
Bis 2 Wochen vor Ausführungsbeginn: 50 % der vereinbarten Netto-Vergütung.
Bis 1 Woche vor Ausführungsbeginn: 75 % der vereinbarten Netto-Vergütung.
Weniger als 1 Woche vor Ausführungsbeginn: 100 % der vereinbarten Netto-Vergütung.
Bereits angefallene Fremdkosten und Auslagen sind unabhängig vom Stornierungszeitpunkt in tatsächlicher Höhe zu erstatten.
Eine Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Die Atzinger Consulting GmbH bleibt ausschließliche Inhaberin aller Urheber-, Eigentums- und sonstigen Schutzrechte an erstellten Konzepten, Unterlagen, Präsentationen und Arbeitsergebnissen.
Unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Arbeitsergebnisse im vereinbarten Umfang zu nutzen.
Eine Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung oder entgeltliche Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
Der Auftraggeber garantiert, dass von ihm bereitgestellte Materialien und Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und stellt die Atzinger Consulting GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.
§ 7 Abnahme und Mängelhaftung
Arbeitsergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von drei (3) Werktagen nach Überlassung in Textform begründet widerspricht.
Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen verweigert werden.
Mängelansprüche sind der Atzinger Consulting GmbH unverzüglich in Textform anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl der Atzinger Consulting GmbH Nachbesserung oder Ersatzleistung.
Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, beschränkt sich der Anspruch des Auftraggebers auf eine angemessene anteilige Erstattung der Vergütung.
Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Abnahme bzw. Leistungserbringung.
Aus gestalterischen oder Ermessensentscheidungen können keine Mängelansprüche abgeleitet werden.
§ 8 Haftung
Die Atzinger Consulting GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverlust ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Atzinger Consulting GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§ 9 Change Requests (Leistungsänderungen)
Wünscht der Auftraggeber während der Auftragsdurchführung Leistungsänderungen, unterbreitet die Atzinger Consulting GmbH innerhalb von drei (3) Werktagen ein Nachtragsangebot.
Führen Änderungen zu Mehraufwand oder Terminverschiebungen, werden Vergütung und Ausführungsfristen entsprechend angepasst.
Bis zum Vertragsschluss über das Nachtragsangebot führt die Atzinger Consulting GmbH die Arbeiten auf Basis des ursprünglichen Auftrags fort.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen und Zugänge unentgeltlich und rechtzeitig bereit.
Erforderliche behördliche Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter hat der Auftraggeber auf eigene Kosten einzuholen.
Die ordnungsgemäße Erbringung der Mitwirkungspflichten ist Hauptleistungspflicht des Auftraggebers.
§ 11 Ergänzende Regelungen für überlassenes Equipment / Räume
Soweit dem Auftraggeber Equipment, Schulungsräume oder technische Geräte überlassen oder vermietet werden, sind diese pfleglich zu behandeln und im einwandfreien Zustand zurückzugeben.
Eine Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.
Der Auftraggeber haftet für Beschädigung, Verlust sowie verspätete Rückgabe überlassener Sachen.
§ 12 Referenznennung
Die Atzinger Consulting GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen und mit den erbrachten Arbeitsergebnissen (z. B. auf der Website, in Werbepräsentationen oder Social-Media-Kanälen) zu werben.
Der Auftraggeber erteilt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung.
§ 13 Datenschutz, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der Atzinger Consulting GmbH ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).